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241-331
Folgebelehrung § 43 IfSG Hygieneschulung für Kochkursleitende (FQ)

Für Kochkursleitende ist alle zwei Jahre eine Hygieneschulung nach EU-Verordnung EG Nr. 852/2004 und Infektionsschutzgesetz § 43 zwingend vorgeschrieben. Neben der Auffrischung des Wissens können in diesem Rahmen auch Erfahrungen ausgetauscht werden.

Diese Nachschulung ersetzt nicht die vom Gesundheitsamt vorgeschriebene Erstschulung.

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